Wahlrecht im Simulationsmodell
Transparente Darstellung des vereinfachten Wahlmodells für Landtagswahl und Bundestagswahl im Freistaat Ostdeutschland.
Landtagswahl
Die Landtagswahl wird im Portal bewusst als verständliches Listenwahlmodell dargestellt. Maßgeblich ist das landesweite Parteienergebnis; die regionale Karte dient der Orientierung, nicht der Mandatszuteilung.
- Eine Listenstimme pro wahlberechtigter Person.
- Sitzverteilung nach landesweitem Parteienergebnis (Sainte-Laguë/Schepers im Simulationsmodell).
- Landkreise werden als regionale Karte der stärksten Kräfte dargestellt.
- Regionale Prozentwerte werden nur angezeigt, wenn sie im Datensatz ausdrücklich vorliegen.
Bundestagswahl
Auch die Bundestagsansicht folgt einem vereinfachten Modell. Das Portal bildet keine vollständige reale Erst- und Zweitstimmenlogik ab, sondern stellt die simulierten Ergebnisse konsistent und transparent dar.
- Eine Listenstimme in der Ergebnisdarstellung des Portals.
- Ausweisung der stärksten Partei je Bundestagswahlkreis.
- Zusätzlich ein separates, ostweites Direktmandat.
- Das Direktmandat ist ein eigener Simulationsbaustein und wird nicht als Flächenlogik der Karte verwendet.
Wahlberechtigung und Wählbarkeit
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt sind im Modell Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Ostdeutschland, sofern sie die festgelegten Alters- und Statusvoraussetzungen erfüllen.
Wählbarkeit
Wählbar sind Personen, die die persönlichen Voraussetzungen des Simulationswahlrechts erfüllen und ordnungsgemäß vorgeschlagen wurden.
Wahlgrundsätze
- Allgemein
- Alle Wahlberechtigten können nach denselben Grundregeln teilnehmen.
- Unmittelbar
- Die Stimme wirkt direkt auf das im Portal dargestellte Wahlergebnis.
- Frei
- Die Wahlentscheidung darf nicht erzwungen oder beeinflusst werden.
- Gleich
- Jede Stimme zählt im Modell mit gleichem Gewicht.
- Geheim
- Individuelle Wahlentscheidungen werden nicht offengelegt.
- Freies Mandat
- Gewählte sind nicht an Weisungen gebunden.
Was bewusst nicht abgebildet wird
Das Portal rekonstruiert kein reales deutsches Wahlrecht mit Überhangmandaten, Ausgleichsmandaten, komplizierter Wahlkreisverrechnung oder vollständigem Bundeswahlrechtsmodell. Wo rechtliche Details nicht festgelegt sind, werden einfache Modellannahmen genutzt und auf der Methodikseite offengelegt.