Verfassungsrechtliche Grundlagen der Volkskammerwahl, Einordnung des historischen Landtagswahlarchivs und Darstellung der Bundestagswahlen.
Rechtsstand seit 21. Juli 2026
Die Volkskammer ist das gewählte Landesparlament
Nach Artikel 39 der Staatsverfassung ist die Volkskammer die gewählte Vertretung des Volkes und Trägerin der gesetzgebenden Gewalt. Sie wird nach Artikel 41 nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Nächste Wahl
Wahl zur 8. Volkskammer
5. und 6. September 2026
Große Staatsreform
Volkskammer und historischer Landtag
Artikel 121a der Staatsverfassung bestimmt, dass die siebte Volkskammer der siebte Landtag ist. Damit wurde das bei Inkrafttreten der Staatsreform bestehende Parlament in die neue Staatsorganisation übergeleitet.
Wahlen, die vor dem 21. Juli 2026 stattfanden, werden im Wahlarchiv weiterhin mit ihrer damaligen amtlichen Bezeichnung als Landtagswahlen geführt. Künftige Landesparlamentswahlen erscheinen als Volkskammerwahlen.
Volkskammerwahl
Wahl der Volkskammer nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.
Die Wahlperiode beträgt nach Artikel 44 vier Monate.
Wählbar sind Wahlberechtigte, die sich seit mindestens drei Monaten im Freistaat aufhalten.
Die weiteren Einzelheiten der Wahl werden durch Gesetz bestimmt.
Bundestagswahl
Das Portal bildet das simulationsspezifische ostdeutsche Bundestagsergebnis mit den in der jeweiligen amtlichen Quelle verwendeten Stimmarten ab.
Ostweites Gesamtergebnis der Listenstimme.
Regionale Darstellung nach Bundestagswahlkreisen, soweit Ergebnisse vorliegen.
Gesonderte Ausweisung des Direktmandats Ostdeutschland.
Wählbarkeit und Schutz der Kandidatur
Wählbarkeit
Mitglieder einer anderen gesetzgebenden Körperschaft eines Landes können der Volkskammer nicht zugleich angehören. Weitere Voraussetzungen bestimmt das Wahlgesetz.
Kandidatur
Artikel 42 schützt die Vorbereitung und Ausübung eines Mandats. Eine Kandidatur darf insbesondere nicht durch arbeitsrechtliche Nachteile behindert werden.
Darstellung im Wahlportal
Das Wahlportal trennt geltendes Wahlrecht, historische Wahlbezeichnungen und veröffentlichte Ergebnisdaten. Die historischen Landtagsdatensätze zeigen das damalige Listenwahlergebnis und, soweit ausgewiesen, regionale Mehrheiten nach Landkreisen. Für Volkskammerwahlen werden nur solche Regeln und Ergebnisse dargestellt, die durch die geltenden Rechtsgrundlagen oder amtlichen Wahlunterlagen belegt sind.
Amtliche Fundstellen
Rechtsgrundlagen und weiterführende Informationen
Die vollständigen Normtexte und amtlichen Termine werden auf der Website des Freistaates Ostdeutschland veröffentlicht.