1. Volksantrag
Bürgerinnen und Bürger reichen ein Anliegen mit der erforderlichen Unterstützerzahl ein. Inhalt und formale Zulässigkeit werden geprüft.
Bürgernahe Übersicht zu Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid im Simulationskontext des Freistaates Ostdeutschland.
Bürgerinnen und Bürger reichen ein Anliegen mit der erforderlichen Unterstützerzahl ein. Inhalt und formale Zulässigkeit werden geprüft.
Nach Zulassung folgt eine geregelte Sammlung weiterer Unterstützungen. Das Verfahren macht sichtbar, ob das Anliegen landesweit tragfähig ist.
Erreicht das Begehren die festgelegten Anforderungen, entscheiden die Wahlberechtigten in einer Abstimmung über die Vorlage.
Ausschlussbereiche
Abgaben-, Besoldungs- und Haushaltsgesetze sind von direktdemokratischen Verfahren ausgeschlossen.
Die Initiative formuliert den Gegenstand, sammelt Unterstützung und trägt die politische Verantwortung für die Vorlage.
Die Landeswahlleitung veröffentlicht Fristen, koordiniert Prüfungen und stellt Zwischenergebnisse sowie amtliche Bekanntmachungen bereit.
Für spätere Ausbaustufen eignet sich eine Statusanzeige mit Phase, Fristen, zuständiger Stelle und nächstem Schritt. Das Portal sollte dabei klar zwischen Simulation, Modellannahme und veröffentlichtem Verfahrensstand unterscheiden.
Wer kann unterstützen? Wahlberechtigte Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Ostdeutschland.
Wer prüft die Zulässigkeit? Der Landeswahlleiter mit den zuständigen Landesstellen im Simulationsmodell.
Wann ist ein Volksentscheid erfolgreich? Wenn die im Modell definierte Mehrheit und das erforderliche Quorum erreicht sind.
Werden echte Unterschriften verarbeitet? Nein. Das Portal arbeitet ohne Datenbank und ohne personenbezogene Verfahrensdaten.
Warum stehen keine konkreten Quoren auf dieser Seite? Nicht festgelegte juristische Details werden nicht nachträglich realrechtlich erfunden, sondern nur als transparente Modellannahme ergänzt, wenn sie für eine Darstellung nötig sind.