Landeswahlleiter

Freistaat Ostdeutschland

Direkte Demokratie (Art. 71 bis 73)

Bürgernahe Übersicht zu Volksantrag, Volksbegehren und Volksentscheid im Simulationskontext des Freistaates Ostdeutschland.

Prozessfluss

1. Volksantrag

Bürgerinnen und Bürger reichen ein Anliegen mit der erforderlichen Unterstützerzahl ein. Inhalt und formale Zulässigkeit werden geprüft.

2. Volksbegehren

Nach Zulassung folgt eine geregelte Sammlung weiterer Unterstützungen. Das Verfahren macht sichtbar, ob das Anliegen landesweit tragfähig ist.

3. Volksentscheid

Erreicht das Begehren die festgelegten Anforderungen, entscheiden die Wahlberechtigten in einer Abstimmung über die Vorlage.

Ausschlussbereiche

Abgaben-, Besoldungs- und Haushaltsgesetze sind von direktdemokratischen Verfahren ausgeschlossen.

Rollen im Verfahren

Initiative

Die Initiative formuliert den Gegenstand, sammelt Unterstützung und trägt die politische Verantwortung für die Vorlage.

Landeswahlleitung

Die Landeswahlleitung veröffentlicht Fristen, koordiniert Prüfungen und stellt Zwischenergebnisse sowie amtliche Bekanntmachungen bereit.

Verfahrensstand transparent machen

Für spätere Ausbaustufen eignet sich eine Statusanzeige mit Phase, Fristen, zuständiger Stelle und nächstem Schritt. Das Portal sollte dabei klar zwischen Simulation, Modellannahme und veröffentlichtem Verfahrensstand unterscheiden.

FAQ

Wer kann unterstützen? Wahlberechtigte Personen mit Hauptwohnsitz im Freistaat Ostdeutschland.

Wer prüft die Zulässigkeit? Der Landeswahlleiter mit den zuständigen Landesstellen im Simulationsmodell.

Wann ist ein Volksentscheid erfolgreich? Wenn die im Modell definierte Mehrheit und das erforderliche Quorum erreicht sind.

Werden echte Unterschriften verarbeitet? Nein. Das Portal arbeitet ohne Datenbank und ohne personenbezogene Verfahrensdaten.

Warum stehen keine konkreten Quoren auf dieser Seite? Nicht festgelegte juristische Details werden nicht nachträglich realrechtlich erfunden, sondern nur als transparente Modellannahme ergänzt, wenn sie für eine Darstellung nötig sind.